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Häufige Fragen

CBAM, kurz und ehrlich beantwortet

Die Fragen, die uns Importeure am häufigsten stellen. Mit Stand Juni 2026 und ohne Gewähr.

Die Übergangsphase mit reiner Berichtspflicht lief von Oktober 2023 bis Ende 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das definitive Regime. Importe der CBAM-Waren ab 2026 lösen finanzielle Pflichten aus, auch wenn die Zertifikate erst später gekauft und abgegeben werden.

Seit Oktober 2025 gilt eine Bagatellgrenze von 50 Tonnen kumulierter Nettomasse pro Jahr und Importeur. Wer darunter bleibt, ist von Berichtspflicht, Anmelderstatus und Zertifikaten befreit. Das entlastet einen Großteil der kleineren Importeure. Wichtig: Für Wasserstoff und Strom gilt diese Befreiung nicht.

Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten beginnt nach aktuellem Stand am 1. Februar 2027. Die erste jährliche CBAM-Erklärung samt Abgabe der Zertifikate ist für den 30. September 2027 vorgesehen und deckt die Importe des Jahres 2026 ab. Die finanzielle Wirkung gilt also rückwirkend für 2026.

Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel. Für 2026 wird er als Quartalsdurchschnitt der ETS-Auktionspreise gebildet, ab 2027 als Wochendurchschnitt. Anfang 2026 lag der Richtwert in der Größenordnung von rund 75 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent. Dieser Wert schwankt erheblich und ist keine Zusicherung.

Oberhalb der Bagatellgrenze dürfen CBAM-Waren nur einführen, wer den Status als zugelassener CBAM-Anmelder besitzt. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) dafür zuständig. Der Status wird beantragt und hat eine Bearbeitungszeit. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, kann unter Bedingungen weiter importieren, während der Antrag läuft.

Wo keine tatsächlichen, belegbaren Emissionswerte des Herstellers vorliegen, greifen Standardwerte. Diese sind bewusst konservativ angesetzt und steigen über die Jahre weiter. In vielen Fällen führen echte Lieferantendaten zu einer niedrigeren Emissionsbasis und damit zu geringeren Zertifikatskosten. Die Datenbeschaffung ist deshalb selten Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern oft der größte Kostenhebel.

Nein. Wir erbringen operative Vorbereitungs-, Daten- und Organisationsleistungen. Wir leisten keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung, geben keine Anmeldungen in Ihrem Namen ab und vertreten Sie nicht gegenüber Behörden. Wo solche Leistungen nötig sind, arbeiten wir mit Ihren Beratern zusammen oder vermitteln den Kontakt.

Der Selbsttest liefert sofort eine erste Orientierung. Das Rapid Screening dauert zwei bis drei Arbeitstage. Die vollständige CBAM-Entscheidungsakte liefern wir in sieben Arbeitstagen ab Vorliegen Ihrer Importdaten, zum festen Preis.

Nein. Alle Angaben zum CBAM erfolgen nach bestem Wissen mit Stand Juni 2026 und ohne Gewähr. Dynamische Werte wie ETS-Preise, Standardwerte und Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die geltenden Rechtsakte und die zuständigen Behörden. Unsere Leistung ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beurteilung.

Ihre Importdaten verarbeiten wir ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung, vertraulich und nach den Vorgaben der DSGVO. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.

EnergyFlow Regulatory Desk ist ein Service der EnergyFlow GmbH. Wir erbringen operative Vorbereitungs-, Daten- und Organisationsleistungen rund um den CBAM. Wir leisten keine Rechts-, Steuer-, Zoll- oder Zertifizierungsberatung.

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