Methodik & Quellen
Eine Marke, die regulatorische Klarheit verspricht, muss ihre eigenen Angaben belegen können. Hier steht, worauf wir uns stützen, was wir als dynamisch kennzeichnen und wo unsere Aussagen enden.
Stand der Angaben
Alle Aussagen zum CBAM auf dieser Website haben den Stand Juni 2026. Der CBAM ist ein junges, sich entwickelndes Regelwerk. Wir aktualisieren, sind aber nicht in Echtzeit. Im Zweifel gelten die jeweils aktuellen Rechtsakte und die Auskünfte der zuständigen Behörden, nicht der Text auf dieser Seite.
Primärquellen, auf die wir uns stützen
| Quelle | Wofür |
|---|---|
| Europäische Kommission, Generaldirektion TAXUD | Rechtsrahmen, Sektoren, Standardwerte, Verfahren des CBAM |
| Verordnung (EU) 2023/956 | Grundverordnung zur Einführung des CBAM |
| Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus) | Bagatellgrenze von 50 Tonnen, Vereinfachungen, in Kraft seit Oktober 2025 |
| Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) | Zuständige nationale Behörde, Anmelderstatus, Antragsverfahren in Deutschland |
| Deutscher Zoll | Einfuhrabwicklung, Warentarifierung, CN-Codes |
| EU-Emissionshandel (EU ETS) / ICAP | Referenz für die Preisbildung der CBAM-Zertifikate |
Was wir als dynamisch kennzeichnen
Manche Werte ändern sich, teils häufig. Wir nennen sie als Richtwerte, nicht als Zusicherung:
- Zertifikatspreis: 2026 als Quartalsdurchschnitt der ETS-Auktionspreise gebildet, ab 2027 als Wochendurchschnitt. Der Anfang 2026 genannte Richtwert von rund 75 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent schwankt mit dem Markt.
- Standardwerte: länder- und produktspezifisch, bewusst konservativ, mit regulatorisch steigenden Aufschlägen über die Jahre.
- Fristen: Der Verkauf der Zertifikate beginnt nach aktuellem Stand im Februar 2027, die erste Erklärung und Abgabe ist für den 30. September 2027 vorgesehen. Termine können sich durch weitere Rechtsakte verschieben.
- Anwendungsbereich: Die Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, den CBAM ab 2028 auf zahlreiche nachgelagerte Stahl- und Aluminiumprodukte auszuweiten. Das ist ein Vorschlag, noch kein geltendes Recht.
Wie unsere Tools rechnen
Der Selbsttest gewichtet sieben Felder zu einem Readiness Score von 0 bis 100. Die Gewichte spiegeln unsere Praxiserfahrung, welche Felder die größte Kostenwirkung haben: Lieferanten- und Emissionsdaten wiegen am schwersten. Der Kostenrechner multipliziert Menge, Emissionsfaktor und angenommenen Zertifikatspreis zu einer groben Hausnummer. Beide Werkzeuge arbeiten mit Ihren eigenen Eingaben und vereinfachten Annahmen. Sie liefern Orientierung, keine amtliche Berechnung.
Wo unsere Aussagen enden
Wir erbringen operative Vorbereitungs-, Daten- und Organisationsleistungen. Wir leisten keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung, keine Zertifizierung und keine Vertretung gegenüber Behörden. Wo eine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beurteilung nötig ist, gehört sie in die Hände der dafür zugelassenen Berufsträger. Diese Methodikseite ist Teil unseres Anspruchs, diese Grenze sichtbar zu halten.
Belastbare Faktenlage für Ihren Fall?
Allgemeine Angaben sind das eine. Eine geprüfte Lage für Ihre Importe das andere. Die liefert die Entscheidungsakte.