Zugelassener CBAM-Anmelder
Oberhalb der Bagatellgrenze dürfen CBAM-Waren nur einführen, wer den Status als zugelassener CBAM-Anmelder besitzt. In Deutschland erteilt ihn die Deutsche Emissionshandelsstelle. Der Antrag braucht Vorlauf.
- Oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle ist der Anmelderstatus Pflicht für den Import.
- In Deutschland ist die DEHSt die zuständige Behörde.
- Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, kann unter Bedingungen weiter importieren, während er läuft.
Wer den Status braucht
Wer CBAM-Waren oberhalb der Bagatellgrenze in die EU einführt, benötigt den Status als zugelassener CBAM-Anmelder. Ohne diesen Status ist der Import dieser Waren grundsätzlich nicht zulässig. Für Wasserstoff und Strom, die von der Schwelle ausgenommen sind, stellt sich die Frage von Beginn an.
Die zuständige Stelle
In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt für die Zulassung zuständig. Der Status wird beantragt, geprüft und erteilt. Wie bei jedem behördlichen Verfahren ist mit einer Bearbeitungszeit zu rechnen. Das ist kein Häkchen in der Zollanmeldung, sondern ein eigener Vorgang mit Vorlauf.
Die Frist nicht verschlafen
Nach den Übergangsregelungen kann ein Importeur, der rechtzeitig einen Antrag gestellt hat, unter Bedingungen weiter importieren, während die Behörde prüft. Wer hingegen ohne gestellten Antrag in die Pflicht hineinläuft, riskiert, beim Import blockiert zu werden. Die rechtzeitige Antragstellung ist deshalb keine Fleißübung, sondern Voraussetzung für einen reibungslosen Importbetrieb.
Was Sie vorbereiten sollten
Klären Sie zuerst, ob Sie überhaupt über der Schwelle liegen, und prüfen Sie dann früh die Anforderungen an den Antrag. Eine saubere Datenlage zu Ihren Importen erleichtert das Verfahren erheblich.
Angaben zum CBAM nach bestem Wissen, Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Dynamische Werte wie Zertifikatspreise, Standardwerte und Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsakte und die zuständigen Behörden. Dieser Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung.
Was bedeutet das für Ihre Importe?
Allgemeine Erklärungen sind ein Anfang. Die CBAM-Entscheidungsakte prüft Ihren konkreten Fall in sieben Arbeitstagen.