Emissionsdaten & Standardwerte
Die Höhe der CBAM-Last hängt an den eingebetteten Emissionen Ihrer Ware. Liegen echte Werte des Herstellers vor, rechnen Sie damit. Fehlen sie, greifen Standardwerte, und die sind bewusst teuer.
- Ohne echte Daten greifen konservative Standardwerte.
- Standardwerte tragen Aufschläge, die regulatorisch über die Jahre steigen.
- Die Datenbeschaffung in der Lieferkette ist oft der größte Kostenhebel.
Echte Werte gegen Standardwerte
Eingebettete Emissionen lassen sich auf zwei Wegen ansetzen: mit den tatsächlichen, belegbaren Werten des Produzenten oder, wenn diese fehlen, mit Standardwerten. Die Standardwerte sind länder- und produktspezifisch und bewusst konservativ angesetzt. Sie sollen sicherstellen, dass fehlende Daten nicht zu einer Unterbewertung führen. Für Importeure heißt das: Standardwerte sind fast immer die teurere Option.
Die Aufschläge steigen
Die konservativen Aufschläge auf Standardwerte sind nicht statisch. Sie sind so angelegt, dass sie über die Jahre steigen. Was 2026 noch erträglich wirkt, wird 2027 und ab 2028 teurer. Der Anreiz, auf echte Daten umzusteigen, wächst damit von Jahr zu Jahr. Wer früh Daten beschafft, sichert sich die bessere Basis dauerhaft.
Wie die Beschaffung läuft
Echte Werte kommen vom Produzenten, manchmal über mehrere Stufen der Lieferkette. Das erfordert eine strukturierte Abfrage, klare Fragen und Geduld. Die Rückläufe müssen plausibilisiert und aufbereitet werden. Genau hier scheitern viele: Die Abfrage versandet, der Lieferant antwortet nicht, die Frist rückt näher, und am Ende rechnet die Behörde mit Standardwerten. Eine saubere Lieferantenkommunikation ist deshalb keine Nebensache.
Angaben zum CBAM nach bestem Wissen, Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Dynamische Werte wie Zertifikatspreise, Standardwerte und Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsakte und die zuständigen Behörden. Dieser Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung.
Was bedeutet das für Ihre Importe?
Allgemeine Erklärungen sind ein Anfang. Die CBAM-Entscheidungsakte prüft Ihren konkreten Fall in sieben Arbeitstagen.