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Sektor: Aluminium

CBAM für Aluminiumimporteure

Aluminium gehört zu den sechs CBAM-Sektoren. Betroffen sind unbearbeitetes Aluminium und bestimmte weiterverarbeitete Erzeugnisse. Die Besonderheit liegt in den Emissionen, die nicht beim Schmelzen, sondern beim eingesetzten Strom entstehen.

Aluminium - Knueppel und Strangpressprofile
Kernpunkte auf einen Blick
  • Unbearbeitetes Aluminium und ausgewählte Halbzeuge fallen unter den CBAM.
  • Die Emissionsbilanz hängt stark am Strommix der Produktion.
  • Auch Aluminiumimporteure überschreiten die 50-Tonnen-Schwelle meist deutlich.

Welche Erzeugnisse erfasst sind

Im Aluminiumbereich erfasst der CBAM unbearbeitetes Aluminium sowie eine Reihe von Halbzeugen und Erzeugnissen wie Stangen, Profile, Bleche, Bänder, Folien, Rohre und ausgewählte Waren. Maßgeblich ist auch hier der konkrete CN-Code. Eine Artikelliste, die sauber gegen die CBAM-relevanten Codes gespiegelt ist, schafft Klarheit über die tatsächliche Betroffenheit.

Die Strom-Frage

Aluminium ist stromintensiv. Ein erheblicher Teil der eingebetteten Emissionen stammt nicht aus dem Prozess selbst, sondern aus der Stromerzeugung. Das macht den Strommix der Hütte zu einer zentralen Größe. Produzenten mit hohem Anteil emissionsarmer Energie können deutlich bessere Werte ausweisen. Ohne belastbare Daten greifen jedoch Standardwerte, die diese Unterschiede nicht zu Ihren Gunsten abbilden.

Mengen und Schwelle

Wie bei Stahl gilt: Wer Aluminium für die Industrie importiert, überschreitet die 50-Tonnen-Bagatellgrenze in der Regel. Damit werden Anmelderstatus und Datenpflichten relevant. Die Frage ist nicht ob, sondern wie gut vorbereitet.

Was jetzt sinnvoll ist

Ordnen Sie Ihre Artikel den CN-Codes zu, klären Sie die kumulierte Jahresmenge und beginnen Sie früh mit der Datenabfrage bei Ihren Lieferanten. Die Beschaffung echter Werte dauert Wochen, nicht Tage. Wer erst kurz vor der ersten Abrechnung anfängt, zahlt mit Standardwerten.

Angaben zum CBAM nach bestem Wissen, Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Dynamische Werte wie Zertifikatspreise, Standardwerte und Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsakte und die zuständigen Behörden. Dieser Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung.

Was bedeutet das für Ihre Importe?

Allgemeine Erklärungen sind ein Anfang. Die CBAM-Entscheidungsakte prüft Ihren konkreten Fall in sieben Arbeitstagen.